Tue Gutes und rede darüber!

Hol dir jetzt deine Mitgliedsurkunde und werde Fördermitglied im Förderverein des Musikzuges der Schneverdinger Stadtfalken e.V.

UnternehmerInnen

Auch Unternehmen können Spenden von der Steuer absetzen. Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn eine Spendenbescheinigung vorliegt. Bei Unternehmen ist die Zuwendungsbescheinigung kein Kann, sondern ein Muss. Denn jede Spende muss in der Rechnungslegung dokumentiert werden.

 

Natürlich erhältst du auch von uns eine Spendenbescheinigung!

 

 

Wir bedanken uns bei folgenden Unterstützenden:

(Nicht immer tagesaktuell)

Allianz Agentur Benjamin Ziel

Arndt & Wrede Elektrotechnik GbR

Biergarten am Rathaus Peter Springhorn

Ihr Reisestudio Karina Schelhammer

Juwelier Cornelia Sander-Mrowka
Kleinschmidts Busreisen Frank Kleinschmidt

Modehaus H. Bartel, Mode im Trend

Restaurant Rhodos Christos Bountikas

Schafstall am Heidegarten GmbH

Tante Minchen Unverpackt Florian Bartels

Privatpersonen

Bei einer Zuwendung bis zu 300 Euro (seit 1. Januar 2021) je Zahlung ist keine formale Zu­wend­ungs­be­schei­ni­gung erforderlich. Es genügt ein „vereinfachter Nachweis“ wie z. B. ein Ausdruck der Buchungsbestätigung. Dieser ist dem Bogen für die Einkommenssteuererklärung beizufügen und dient als Nachweis über die erbrachte Spende. Dabei gilt zu beachten, dass finanzielle Zuwendungen in der Regel deutlich leichter erfasst werden können.

 

 

 

Wir bedanken uns bei folgenden Unterstützenden:

(Nicht immer tagesaktuell)

André Fikert

Christian Fröhlich

Jörg Heitmann

Kathrin Hillermann

Axel Lemke

Christina Lemke

Ingrid Lemke

Florian Nohr

Sören Schulz

Kerstin Sachau

Josh Pepe Sachau

Susanne Teichmann