Auch Unternehmen können Spenden von der Steuer absetzen. Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn eine Spendenbescheinigung vorliegt. Bei Unternehmen ist die Zuwendungsbescheinigung kein Kann, sondern ein Muss. Denn jede Spende muss in der Rechnungslegung dokumentiert werden.
Natürlich erhältst du auch von uns eine Spendenbescheinigung!
(Nicht immer tagesaktuell)
Allianz Agentur Benjamin Ziel
Arndt & Wrede Elektrotechnik GbR
Biergarten am Rathaus Peter Springhorn
Ihr Reisestudio Karina Schelhammer
Juwelier Cornelia Sander-Mrowka
Kleinschmidts Busreisen Frank Kleinschmidt
Modehaus H. Bartel, Mode im Trend
Restaurant Rhodos Christos Bountikas
Schafstall am Heidegarten GmbH
Tante Minchen Unverpackt Florian Bartels
Bei einer Zuwendung bis zu 300 Euro (seit 1. Januar 2021) je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Es genügt ein „vereinfachter Nachweis“ wie z. B. ein Ausdruck der Buchungsbestätigung. Dieser ist dem Bogen für die Einkommenssteuererklärung beizufügen und dient als Nachweis über die erbrachte Spende. Dabei gilt zu beachten, dass finanzielle Zuwendungen in der Regel deutlich leichter erfasst werden können.
(Nicht immer tagesaktuell)
André Fikert
Christian Fröhlich
Jörg Heitmann
Kathrin Hillermann
Axel Lemke
Christina Lemke
Ingrid Lemke
Florian Nohr
Sören Schulz
Kerstin Sachau
Josh Pepe Sachau
Susanne Teichmann